Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2004 läuft ab 


Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2004 läuft ab

Am 31. Mai 2005 endet die offizielle Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2004. Lassen Sie die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen, haben Sie mit der Abgabe noch bis zum 30. September 2005 Zeit. Auch wenn Ihnen noch wichtige Unterlagen fehlen, können Sie die Frist bis zu diesem Termin verlängern. Ein dementsprechender Antrag ist beim zuständigen Finanzamt telefonisch oder schriftlich zu stellen.

Nicht an die Frist gebunden sind allein stehende Steuerzahler, die nur ihren Arbeitslohn beziehen und mit einer Steuererstattung rechnen können. Die haben dann bis zum 31. Dezember 2006 Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Alle anderen müssen sich jetzt langsam an das Ausfüllen der Vordrucke machen. Die entsprechenden Formulare können Sie hier herunterladen.

Dieses Jahr gibt es einige Änderungen, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen. Durch das Haushaltsbegleitgesetz, welches 2004 in Kraft trat, sind z.B. zahlreiche Abzugsbeträge in ihrer Summe gesenkt worden. Welche das sind und welche Auswirkungen diese Änderungen auf Ihre Steuererstattung haben können, hat Banktip für Sie zusammengestellt. 

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben werden Aufwendungen bezeichnet, die der privaten Lebensführung dienen und daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Folgende Punkte haben sich im Bereich Sonderausgaben geändert: 

Aus- und Weiterbildungskosten

Statt wie bisher bis zu 1.227 Euro kann man jetzt für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium bis zu 4.000 Euro absetzen. Fortbildungen können weiterhin in voller Höhe abgesetzt werden. 

Spenden

Wer für die Flutopfer in Südostasien gespendet hat, kann dies von der Steuer absetzen. Eine offizielle Zuwendungsbestätigung als Spendenquittung ist nicht notwendig, das Überweisungsformular oder der Ausdruck der Online-Anweisung reichen. 

Unterhaltsleistungen

Der bisherige Höchstbetrag von 7.188 Euro für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wurde auf 7.680 Euro erhöht. 

Versicherungsbeiträge

Beiträge für Renten- und Kapitallebensversicherungen sind jetzt nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 88 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. 

Riester-Rente

Sparer der Riester-Rente können ihre eigenen Einzahlungen, die Zulage von 76 Euro und die Kinderzulagen von je 92 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Hier gilt ein Höchstbetrag von 1.050 Euro. Der Extraabzug muss auf der Anlage AV beantragt werden.

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